Wer kann in Dänemark heiraten?
In Dänemark kann jeder heiraten, der legal nach Dänemark einreisen darf und die vom Standesamt geforderten Dokumente vorlegen kann. Das sind insbesondere:

  1. BürgerInnen aus anderen Staaten der europäischen Union
  2. Personen aus visafreien Ländern
  3. Personen mit einem gültigen Schengenvisum (Touristen- oder Besuchsvisum)
  4. Personen mit einem Studenten- oder Au-Pair-Visum
  5. Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland oder andere europäische Länder
  6. Personen mit einer Fiktionsbescheinigung, wenn der Aufenthaltstitel als fortbestehend gekennzeichnet ist (§ 81 Abs. 4 AufenthG)

Nicht in Dänemark heiraten können Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist oder Ausländer mit dem Status Duldung. Selbstverständlich können auch Personen, die sich illegal im Schengenraum aufhalten, nicht in Dänemark heiraten.

 

Wie lange vor der Hochzeit muss ich nach Dänemark anreisen?
Die geforderte Aufenthaltsdauer vor der Hochzeit ist von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Auf der Insel Aero müssen Sie nur einen Werktag vor Ihrer Heirat nach Dänemark anreisen, um die persönliche Voranmeldung im Standesamt zur Prüfung der Originale Ihrer eingereichten Dokumente durchzuführen. Am nächsten Tag heiraten Sie und können die Rückreise antreten.

 

Brauche ich Trauzeugen für meine Heirat?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Dänemark müssen bei einer Trauung 2 Trauzeugen anwesend sein. Sollten Sie keine eigenen Trauzeugen zu Ihrer Heirat nach Dänemark mitbringen können, stellt Ihnen das Standesamt kostenfrei Treuzeugen zur Verfügung.

 

Brauche ich einen Dolmetscher bei der Trauung?
Die Trauungen in Dänemark können in Deutsch, Englisch oder Dänisch durchgeführt werden. Für die Trauung ist es wichtig, dass beide Ehepartner eine dieser Sprachen verstehen. Ist dies nicht der Fall, muss während der Trauung ein Dolmetscher anwesend sein. Die Kosten für den Dolmetscher muss das Hochzeitspaar selber tragen. Gegen dänische Gesetze verstoßen würde es, wenn ein Ehepartner für den anderen übersetzt. Es ist allerdings möglich, dass ein anwesendes Familienmitglied übersetzt.

 

Ist auch eine Namenänderung bei der Eheschließung möglich?
Für Personen, die nicht in Dänemark wohnen, ist eine Namensänderung bei der Eheschließung seit 2006 nicht mehr direkt in Dänemark möglich. Sie können die Änderung aber nach der Trauung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land beim Standesamt beantragen.

 

Ist meine Heiratsurkunde aus Dänemark auch in anderen Ländern gültig?
Die Heiratsurkunde aus Dänemark wird automatisch auch in Deutschland anerkannt. Im örtlichen Standesamt/ Einwohnermeldeamt können Sie die Heirat nach Ihrer Rückkehr aus Dänemark im Eheregister eintragen lassen. Für die Anerkennung der dänischen Eheschließung in anderen Ländern ist eine Apostillierung der Heiratsurkunde erforderlich.

 

Was ist eigentlich eine Apostille?
Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung (Legalisation) einer Urkunde in Form eines Stempels, welches die Echtheit einer Unterschrift oder eines Siegels bestätigt. Eine Legalisation hat nichts mit dem Inhalt einer Urkunde zu tun und ist somit keine Bescheinigung dafür, dass der Inhalt korrekt ist. Durch die Legalisation wird ausschließlich die Echtheit der Unterschrift bescheinigt. Für den Heiratseintrag in Deutschland wird in der Regel keine Apostille benötigt. Wer die Heiratsurkunde jedoch auch in anderen Ländern der europäischen Union oder nicht EU-Ländern verwenden will, muss die dänische Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen lassen. Die Legalisierung der Heiratsurkunde mit der Apostille wird durch das dänische Außenministerium in Kopenhagen durchgeführt.

 

Müssen Scheidungs- oder Sterbeurkunden beglaubigt sein?
Eine Scheidungs- oder Sterbeurkunde aus einem nicht EU-Land muss grundsätzlich beglaubigt werden. Wenn Sie eine Urkunde aus einem Land haben, welches dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation beigetreten ist, müssen Sie die Urkunden apostillieren lassen. Wichtig: die Apostille muss immer auf dem originalen Dokument und nicht auf der Übersetzung angebracht sein.

Eine Apostille bekommen Sie in der Regel vom Justizministerium des ausstellenden Landes. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte zu den Kosten und zum Verfahren.

Falls ihre Scheidungs- oder Sterbeurkunde von einem Land ausgestellt wurde, welches nicht dem Haager Übereinkommen angeschlossen ist und nicht die Türkei, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Thailand, Mazedonien, Montenegro, Hong Kong oder Macao ist, müssen Ihre Urkunden durch konsularische Legalisation beglaubigt werden.
Dazu ist das folgende Verfahren unbedingt zu beachten:
1. das Justizministerium bestätigt die Echtheit des originalen Dokuments mit Stempel und Unterschrift auf dem Dokument
2. das Außenministerium bestätigt die Unterschrift des Justizministeriums
3. die dänische Botschaft im Land bestätigt die Unterschrift des Außenministeriums
4. das Dokument muss jetzt noch durch einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

 

Kann ich auch einen Asylbewerber in Dänemark heiraten?
Da bei einem Asylbewerber das laufende Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können Asylbewerber erst mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels in Dänemark heiraten.